Barrierefreiheitserklärung
Die Mutter-Kind-Klinik ist bemüht, die Website im Einklang mit den Anforderungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG), der Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) sowie dem ab dem 28. Juni 2025 geltenden Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Überprüfung der digitalen Barrierefreiheit
Die Website wird aktuell überprüft. Bereits bekannt ist, dass die folgenden Inhalte und Funktionen derzeit nicht vollständig barrierefrei sind:
Barriere: Bilder und grafische Inhalte
Beschreibung: Einige Bilder und Logos sind nicht mit geeigneten Alternativtexten oder ausreichend sprechenden Linktexten versehen. Zudem sind verlinkte oder inhaltstragende Bilder nicht korrekt gekennzeichnet.
Maßnahmen: Nachträgliche Auszeichnung von Alternativtexten
Zeitplan: Behebung im Jahr 2025
Barriere: Leichte Sprache
Beschreibung: Es stehen aktuell keine Inhalte in leichter Sprache zur Verfügung. Eine entsprechende Verlinkung auf der Startseite ist ebenfalls nicht vorhanden.
Maßnahmen: Bereitstellung von Informationen in leichter Sprache
Zeitplan: Bereitstellung im Jahr 2026
Geplante Maßnahmen
Die genannten Barrieren werden schrittweise behoben. Ziel ist eine umfassende barrierefreie Gestaltung aller zentralen Inhalte und Funktionen auf www.caritasklinik-langeoog.de gemäß den gesetzlichen Vorgaben.
Kontakt und Feedback
Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung von www.caritasklinik-langeoog.de auffallen oder benötigen Sie Informationen in barrierefreier Form, wenden Sie sich bitte an:
Mutter-Kind-Klinik St. Willehad
Bootsweg 12
26486 Wangerooge
Telefon: 04469/879-0
E-Mail: barrierefreiheit@caritasklinik-wangerooge.de
Schlichtungsverfahren
Wenn Sie der Ansicht sind, durch eine nicht barrierefreie Gestaltung von www.caritasklinik-langeoog.de benachteiligt zu sein und innerhalb eines angemessenen Zeitraums keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 des Behindertengleichstellungsgesetzes wenden. Die Schlichtungsstelle vermittelt bei Konflikten außergerichtlich. Weitere Informationen, auch zum barrierefreien Antrag, finden Sie unter:
Stand der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 13.06.2025 erstellt.